Die Treuhandfonds (Trusts) ist es möglich neu zu errichten seit Januar 2014. Sie ersetzen praktisch die gleichzeitig aufgehobenen Aktien für Zusteller  und ersetzen diese durch die Einlage der Aktien in die Treuhandfonds.

Im Ausland sind diese Trusts üblich, aber in der Tschechischen Republik war bis heute nicht möglich sie errichten.

Wie fungieren die Treuhandfonds?

Hier figurieren drei Personen:

  1. Treugeber – er kann in der Anonymität bleiben. Er überführt das Vermögen in den Treuhandfond und verliert dazu sämtliche Eigentumsrechte. Unentgeltliche Einlage in den Treuhandfond ist steuerfrei.
  2. Treuhänder– die einzige nachweisliche Person. Er entscheidet, was mit dem Fond geschehen wird.
  3. Begünstigter – kann in der Anonymität bleiben. Die Person, die den Gewinn oder anderen Erlös einkassiert.

–        Im Bereich der MWSt oder Buchhaltung soll der Fond als traditionelle juristische Person auftreten.

–        Der Treuhandfond zahlt aus dem eventuellen Gewinn die Steuer aus dem Einkommen der juristischen Person.

–        Die Übertragung des Vermögens ist in der Regel kostenfrei.

–        Die Einkommen der Begünstigter werden ähnlich wie Erbschaft oder Dividenden sein.

–        Die Auszahlung des Eigentums wird als Geschenk betrachtet.

–        Die Auszahlungen aus den Gewinnanteilen werden mit der Abzugsteuer besteuert.