Wenn Sie sich entscheiden in der Tschechischen Republik zu unternehmen oder Sie ihr Unternehmen bereits begonnen haben, ist es nötig zu wissen, welchen Steuern Ihr Unternehmen unterliegt. Für die Übersicht führen wir die wichtigsten Steuern für die Tschechische Republik an:
Grundlegende Steuern in der Tschechischen Republik
1. Einkommensteuer
– der natürlichen Personen (Gewerbetreibenden)
Die Einkommensteuer der natürlichen Personen ist in der Tschechischen Republik auf 15 % festgelegt.
Die natürliche Person, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zu unternehmen beginnt, hat die Pflicht sich zur Einkommensteuer zu registrieren und zwar zum Tag, an dem sie auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zu unternehmen begonnen hat, und zwar in dem Fall, dass auf diesem Gebiet eine dauernde Betriebsstätte entstand.
Diese Pflicht haben Sie auch in dem Fall, dass Sie sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik wegen Studium oder Heilung aufhalten und hier ein Einkommen haben.
– der juristischen Personen, die in der Tschechischen Republik unternehmen (Firmen)
Die Einkommensteuer der juristischen Personen (Firmen) ist in der Tschechischen Republik auf 19 % festgelegt.
Der Steuerzahler aus den Einkommen der juristischen Personen, der seinen Sitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nicht hat, ist verpflichtet das Anmeldeformular zur Einkommensteuer der juristischen Personen zu stellen, und zwar binnen 15 Tagen vom Tag, wann ihm auf dem Gebiet der Tschechischen Republik die dauernde Betriebsstätte entsteht, wann er auf dem Gebiets der Tschechischen Republik die Tätigkeit, aus der er das Einkommen hat, auszuüben begonnen hat oder wann er das Einkommen aus den Quellen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik angenommen hat oder eine Bewilligung oder Berechtigung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit, die eine Quelle des Einkommens ist, erworben hat und die vom Organ der öffentlichen Macht ausgegeben wurde.
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der natürlichen Personen aus der abhängigen Tätigkeit (Beschäftigten)
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Steuern, die durch den Abzug gemäß dem speziellen Steuertarif eingehoben wird
In der Tschechischen Republik existieren einige Mittel, die Steuergrundlage so zu optimieren, dass Sie nicht zu viel Steuern umsonst abführen müssen. Nach der Konsultation mit der Buchhaltungsfirma und Steuerberater ist es möglich festzustellen, auf welche Weise in der Tschechischen Republik zu unternehmen und die Steuern zu zahlen sich Ihnen lohnt.
2. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer hat in der Tschechischen Republik den Tarif von 21 % bzw. 15%. Wenn Sie auf dem Gebiet der Tschechischen Republik unternehmen, haben Sie die Pflicht sich zur Registrierung der Mehrwertsteuer anzumelden, wenn Sie für 12 Monate des Unternehmens den Umsatz höher als 1 Million der tschechischen Kronen aufgewiesen haben.
Die Pflicht die Mehrwertsteuer abzuführen hat der Abnehmer. Seit Januar 2014 ist es möglich die Erklärung zur Mehrwertsteuer nur elektronisch zu stellen! Was Ihnen einfach eine Firma sichern könnte, die sich mit der Bearbeitung der Buchhaltung und Steuerberatung beschäftigt.
3. Verbrauchsteuer
– aus Mineralölen
– aus Spiritus
– aus Bier
– aus Wein und Zwischenprodukten
– aus Tabakprodukten
Die Verfrachtung der oben angeführten Produkte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist von dem System der Betreiber der Steuerlager abhängig.
Als Steuerlager betrachtet man:
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den Betrieb auf die Produktion der ausgesuchten Produkte, in dem der Betreiber des Steuerlagers unter den vom Staat bestimmten Bedingungen die ausgesuchten Produkte herstellt, bearbeitet, lagert, annimmt oder versendet.
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Den Lager der ausgesuchten Produkte, in dem der Betreiber des Steuerlagers unter den vom Staat bestimmten Bedingungen die ausgesuchten Produkte lagert, bearbeitet, annimmt oder versendet.
Das Geschäft zwischen den einzelnen Staaten beruht dann auf dem Prinzip einer einmaligen Versteuerung hervor. Die Pflicht die Steuer anzuerkennen und zu bezahlen entsteht in der Tschechischen Republik. Der Steuertarif wird dann in der nach den geltenden Gesetzen der Tschechischen Republik bestimmten Höhe festgelegt.
Soweit Sie sich nicht wissen, in welcher Höhe und auf welche Weise die Verbrauchssteuern in der Tschechischen Republik zu zahlen, wenden Sie sich an die Buchhaltungsfirma und ihren Steuerberater.
4. Straßensteuer
Die Fahrzeuge, die zum Unternehmen benutzt werden, unterliegen der Straßensteuer. Der Tarif der Straßensteuer wird von der Kubatur des Motors, Anzahl der Achsen, Gewicht des Fahrzeuges und Hänger abgeleitet.
5. Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Im Januar 2014 wurde in der Tschechischen Republik das Gesetz über Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer aufgehoben. Die zwei Steuern wurden in die Einkommensteuer übertragen. Die Schenkungssteuer wurde erhöht und auf dem einheitlichen Einkommensteuertarif, also auf 15 %, stabilisiert.
6. Steuer aus dem Erwerb der Liegenschaften (Steuer aus der Übertragung der Liegenschaften)
Im Januar 2014 hat die Steuer aus dem Erwerb der unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) die alte Steuer aus der Übertragung der Liegenschaften abgelöst. Der Steuertarif beträgt 4 %, die die Person zahlt, die eine Liegenschaft kauft. Das Gesetz ermöglicht aber diese Pflicht auf die Person, die die Liegenschaft verkauft, zu übertragen. Die Steuergrundlage ist mit der Gegenüberstellung des Kaufpreises und sog. vergleichenden Steuerwertes (z.B. der Wert der Liegenschaft, bestimmt im sachverständigen Gutachten) festgelegt. Die Steuergrundlage wird der Betrag, der höher ist.
Welches Finanzamt oder Zollamt in der Tschechischen Republik ist Ihr Steuerverwalter?
Wenn die örtliche Zuständigkeit festzustellen nicht möglich ist, ist der zuständige Steuerverwalter das Finanzamt für die Hauptstadt Prag. Wenn nach den Steuervorschriften die Steuerpflicht im Moment des Überganges der Staatsgrenze entsteht, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Ort des Übergangs der Staatsgrenze.
Bei den Verbrauchssteuern, energetischen Steuern und Biobrennstoffen verrichten die Steuerverwaltung die Zollämter, die nach dem Sitz oder Aufenthaltsort des Steuerzahlers zuständig sind, soweit ein von diesen Gesetzen nichts anderes bestimmt.
Wenn die örtliche Zuständigkeit eines Zollamtes nach der Bestimmung des Zollgesetzes oder Steuerordnung zu bestimmen nicht möglich ist, ist örtlich zuständig das Zollamt für die Hauptstadt Prag.
Bei den Steuern, wo der Gegenstand der Versteuerung die unbewegliche Sache ist, ist der örtlich zuständige Steuerverwalter das Finanzamt, in dessen Gebietsverwaltung die unbewegliche Sache sich befindet.
Wenn der Steuerzahler aus dem Einkommen der natürlichen Personen aus der abhängigen Tätigkeit eine Zweigstelle oder anderen organisatorischen Bestandteil hat, wo zu der Abhebung oder Abziehung der Steuer oder der Steuervorschüsse kommt und wo dazu die notwendigen Belege hinterlegt werden, ist diese Zweigstelle oder der andere organisatorische Bestandteil die Kasse des Steuerzahlers. Örtlich zuständiger Steuerverwalter der Kasse des Steuerzahlers ist das Finanzamt am Ort der Kasse des Steuerzahlers. Die Kasse des Steuerzahlers hat gleiche Berechtigungen und Pflichten wie der Steuerzahler.
Für detaillierte Informationen darüber, ob Sie der Zahler einiger Steuer sind und bis wann Sie die zuständige Steuer zu zahlen verpflichtet sind, wenden Sie sich an uns.
Wir erklären Ihnen alles verständlich und werden dafür sorgen, dass Sie in der Tschechischen Republik sorglos unternehmen können. Wir erledigen sämtliche Erledigungen der Bürokratie und Kommunikation mit den zuständigen Ämtern. Wir versorgen die Rechtshilfe und Verfassung der notwendigen Verträge im Einklang mit dem reibungslosen Unternehmen in der Tschechischen Republik.